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BGBl II 2001/109

ARD 5200/3/2001 Heft 5200 v. 16.3.2001

Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten. Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge, z.B. für Internatskosten, entspricht 1,04 Euro, das sind S 14,24. Verordnung des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; BGBl II 2001/109, ausgegeben am 6. 3. 2001.

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