Verordnung des BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über zulässige Übermittlungsarten von Anbringen und Erledigungen unter Verwendung eines Telekopierers (Telefaxgerätes) oder im Wege automationsunterstützter Datenübertragung in Verfahren des BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der AMA (Agrarmarkt Austria), in denen die BAO anzuwenden ist. BGBl II 2000/250, ausgegeben am 3. 8. 2000.