Verordnung der BMAGS über die Beschäftigung von Ausländern im Winterfremdenverkehr im Bundesland Salzburg.
Für den Wirtschaftszweig Winterfremdenverkehr im Bundesland Salzburg wird ein Kontingent in der Höhe von 70 für die Beschäftigung von ausländischen Saisonkräften festgelegt.
BGBl II 1999/43, ausgegeben am 4. 2. 1999.