Verordnung des BMJ über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überlangen Verfahren nach § 16 Abs 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 1994 und 1995 mit insgesamt S 2,628.898,43,-. BGBl II 1997/43, ausgegeben am 11. 2. 1997.