Verordnung der BMAGS über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts, die auf Grund des VBG oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist. BGBl I I 1999/304, ausgegeben am 7. 9. 1999.