Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz) mit 2. 4. 2002 erlassen und mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsgesetz geändert werden. BGBl I 2002/45, ausgegeben am 26. 3. 2002.