vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl I 2000/93

Betriebswichtige GesetzeARD 5146/2/2000 Heft 5146 v. 22.8.2000

Änderung des Bundesgesetzes betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit (Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz - SV-EG; siehe bereits ARD 5135/1/2000, Pkt VI). Die Anhebung des in § 4 Abs 2 SV-EG vorgesehenen Prozentsatzes von 1,83% auf 2% tritt rückwirkend mit 1. 1. 2000 in Kraft (§ 9c Abs 1 SV-EG). In § 6b SV-EG erfolgt die Klarstellung, dass dann, wenn ein Leistungsanspruch ausschließlich unter Zusammenrechnung der Versicherungszeiten in Anwendung eines Abkommens entsteht, die Wartezeit für die Inanspruchnahme der erhöhten Alterspension frühestens mit dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Abkommens erfüllt ist. Bundesgesetz; BGBl I 2000/93, ausgegeben am 11. 8. 2000.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte