Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung der Wortfolge „§ 21 und“ in § 100 Abs 5 Straßenverkehrsordnung 1960, betreffend Ausschluss des Absehens von einer Strafe bei geringfügigem Verschulden des Beschuldigten und unbedeutenden Folgen der Übertretung, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz durch den VfGH 15. 3. 2000, G 211/98 undG-108/99, ARD 5133/37/2000. BGBl I 2000/32, ausgegeben am 20. 6. 2000.