Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) betreffend Schutz der Persönlichkeitsrechte der Patienten und Nichtdiskriminierung auf Grund des Verdachtes oder des Vorliegens einer Krankheit, Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und Information, Recht auf Dokumentation, Vertretung von Patienteninteressen sowie Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. BGBl I 1999/195, ausgegeben am 7. 9. 1999.