Bundesgesetz, mit dem die GewO 1994 und das Firmenbuchgesetz - betreffend den Ausbau und Präzisierung der Bestimmungen über die dezentralen Gewerberegister und das zentrale Gewerberegister, Erweiterung der Pflicht zur Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister, Vornahme erforderlich gewordener Änderungen und Ergänzungen der EWR-Anpassungsbestimmungen, betreffend Klarstellungen und Umsetzung von EU-Richtlinien, Maßnahmen im Rahmen der Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Immobilienmakler sowie die Behebung von Mängeln, die in der Vollziehungspraxis aufgetreten sind - geändert werden (Gewerberechtsnovelle 1996). BGBl I 1997/10, ausgegeben am 10. 1. 1997.