Viele Vertriebene aus der Ukraine, die sich in der EU aufhalten, verwenden Fahrzeuge, die in der Ukraine zum Verkehr zugelassen sind. Oft ist man sich dabei nicht bewusst, dass sich diese Fahrzeuge in einem Zollverfahren befinden, der zollamtlichen Überwachung unterliegen und bei Pflichtverletzungen oder anderen Verstößen unter Umständen die Einfuhrzollschuld entsteht, also Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in beträchtlicher Höhe anfallen kann.

