Werden Anteile an einer kroatischen d.o.o. mit Verlust verkauft und wird wirtschaftliches Eigentum in Form einer mündlichen Treuhandschaft an diesen Anteilen behauptet, muss für eine steuerliche Anerkennung dieser Verluste der (inländische) Treugeber das Vorliegen der Treuhandschaft nachweisen.

