Unter Steuergerechtigkeit versteht man die gerechte Verteilung der Abgabenlast auf die Gesamtheit der Steuerpflichtigen. Unter der Gesamtheit der Steuerpflichtigen verstand man früher all jene, die einer nationalen Steuerrechtshoheit unterworfen waren. Seit der Globalisierung der Wirtschaft kann Steuergerechtigkeit nicht mehr nationalstaatlich gedacht, sondern muss global gesehen werden. Es geht um Fragen der Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, um unlauteren Steuerwettbewerb und die Einschränkung der Möglichkeiten, Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Das unter den Schlagwörtern „Base Erosion and Profit Shifting“ von den G20 nach der Finanzkrise 2008 initiierte und von der OECD getragene Projekt führte 2015 zur Vorlage eines Aktionsplans, dem sich bis heute bereits mehr als 130 Staaten angeschlossen haben. Eine treibende Kraft im Einsatz für mehr internationale Steuergerechtigkeit ist auch die EU. Im Jahr 2016 erließ diese die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD), die mit dem JStG 2018 in nationales Recht umgesetzt wurde, das wiederum mit 1. 1. 2019 in Kraft getreten ist. Bis ATAD-Fälle beim BFG anlangen, wird es wahrscheinlich nicht lange dauern. Zum Zeitpunkt des Vortrages (September 2019), dessen Inhalt in diesem Beitrag auszugsweise wiedergegeben wird, waren selbstverständlich noch keine Fragen zum JStG 2018 beim BFG anhängig. Auf Fragen der internationalen Steuergerechtigkeit wird daher in weiterer Folge nicht eingegangen.

