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Amtsrevision zu einem Beschluss über eine vorläufige Anordnung zur Nachzahlung der Familienbeihilfe in nicht indexierter Höhe

SteuerrechtAufsatzAngela Stöger-FrankBFGjournal 2020, 457 - 458 Heft 11 v. 15.12.2020

Die Indexierung der Familienbeihilfe beschäftigt das BFG neuerlich. Ein weiteres Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH ist anhängig. Inzwischen hat das BFG eine vorläufige Anordnung getroffen: Die Beträge sind ungekürzt zu gewähren und sofort nachzuzahlen.

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