Im vorliegenden Fall hatte das BFG zu prüfen, ob bei der Besteuerung von Pensionskassenleistungen, die auf die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträgen beruhen, eine systemwidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Der Beitrag gibt einen kritischen Überblick über die Besteuerung von Leistungen aus ausländischen Pensionskassen sowie den Anwendungsbereich der 25 %-Sonderregelung.
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