§ 20 Abs 2 Z 4 UmgrStG sieht eine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten der einbringungsbedingt erhaltenen Gegenleistungsanteile vor, wenn die Ausschüttungsfiktion nach § 18 Abs 2 UmgrStG zur Anwendung gelangt. Die Erhöhung der Anschaffungskosten erfolgt im Ausmaß der fiktiven Ausschüttung.

