Durch die Verwendung der Wortfolge „im Sinne des“ im § 1 Abs 1 Z 2 EnAbgVergG soll gewährleistet sein, dass der Bedeutungsinhalt des angesprochenen Umsatzsteuertatbestandes § 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994 in das Energieabgabenvergütungsgesetz Eingang findet. Der von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführte semantische Unterschied zwischen „im Sinne des“ und „gemäß“ lässt sich nach Duden sprachwissenschaftlich nicht begründen, vielmehr handelt es sich um Synonyme.

