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Einbringung durch Mitunternehmerschaft verlangt Gegenleistung an einbringende Personengesellschaft

SteuerrechtAufsatzKlaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian OberkleinerBFGjournal 2019, 490 - 495 Heft 12 v. 15.12.2019

Bringt eine Mitunternehmerschaft mit natürlichen Personen ihren gesamten Betrieb ein, wandelt sich die Mitunternehmerschaft rückwirkend mit Beginn des dem Einbringungsstichtag folgenden Tages in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft um. Auch in diesem Fall müssen als Gegenleistung gewährte Anteile gemäß § 19 Abs 3 UmgrStG der einbringenden Personengesellschaft zukommen.

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