Bei widersprechenden Gutachten kommt dem von der Abgabenbehörde anzulegenden Kriterium höchstmöglicher Sachrichtigkeit große Bedeutung zu, zumal es den Ausschlag dafür geben kann, welches Beweismittel dem jeweils anderen vorzuziehen ist. Ausgehend von drei exemplarisch herausgegriffenen Fragestellungen der steuerlichen Liegenschaftsbewertungspraxis wird im folgenden Beitrag einerseits auf fest verankerte Dogmen der Immobilienbewertungswissenschaft eingegangen und andererseits auf die Evolution bisher geltender Bewertungsstandards aufmerksam gemacht.

