Entscheidung: BFG 24.04.2015, RV/1100109/2011
Schlagwörter:
verdeckte Gewinnausschüttung; Alleingesellschafter-Geschäftsführer; Gartenhaus; Gewächshaus; Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen; GmbH; Privatvermögen; Nutzung für private Zwecke; Anschaffungskosten; Anlagevermögen; betriebliche Veranlassung der Anschaffung; betriebliche Nutzung; Gebäude im Garten des gemischt genutzten Wohnhauses des Alleingesellschafters; Vorteilsgewährung einer Körperschaft an Anteilseigner; AfA; Kapitalertragsteuer;

