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Lehrgang zum (Western-)Reitinstruktor ist eine Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs 1 lit. b FLAG

SteuerrechtJudikaturMag. Wolfgang RydaBFGjournal 2014, 404 - 409 Heft 11 v. 1.11.2014

Normen: § 2 Abs 1 lit b FLAG; § 3 StudFG

Schlagwörter:

Familienlastenausgleich; Anspruch; Familienbeihilfe; Bundessportakademie Wien; Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren; staatliche Ausbildung; Instruktorenausbildung im Westernreiten; Berufsausbildung; volljähriges Kind; Westernreitinstruktor; Reitlehrer; Ausbildung; Reiteleven; Ausbildungserfolg;

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