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Haftung des faktischen Geschäftsführers auch für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 9a BAO?

SteuerrechtJudikaturHR Mag. Dr. Bernhard LudwigBFGjournal 2014, 247 - 248 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: §§ 80 ff BAO; § 9a BAO

Schlagwörter:

Abgabenschuldigkeiten; Kapitalgesellschaft; GmbH; Haftung; faktischer; Geschäftsführer; Vertreter; abgabenrechtliche; Pflichten; schuldhafte Pflichtverletzung; Abgabenverfahren; Ausfallshaftung; Inanspruchnahme; handelsrechtlicher; Voraussetzungen;

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