LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Einige Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern das Gehaltsumwandlungsmodell (Verwendungsmodell) im Rahmen des § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG an. Dabei wird der kollektivvertragliche Mindestlohn unterschritten. SV-rechtlich ist das Verwendungsmodell nicht begünstigt.