LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
Im Falle einer Gehaltsumwandlung können die umgewandelten Beträge gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG steuerfrei behandelt werden; da sich nach Auffassung der Krankenversicherungsträger durch diese Umwandlung der arbeitsrechtliche Lohnanspruch nicht vermindert, sind auch die umgewandelten (steuerfreien) Beträge sv-pflichtig.