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Bewertung von Teilnahmeantragsunterlagen

JudikaturBVwGMartina HarrerRPA 2014, 165 Heft 3 v. 1.6.2014

Normen: BVergG 2006 § 2 Z 20 lit a, BVergG 2006 § 19 Abs 1, BVergG 2006 § 103, BVergG 2006 § 122

Es liegt ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz vor, wenn die Teilnahmeantragsunterlagen keine Aussage über die Größe und die Zusammensetzung der Kommission sowie über das von ihr einzuhaltende Verfahren bei der Bewertung enthalten.

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