Das vorgegebene Thema betrifft Fragen, die im Zentrum des Strafverfahrens stehen und für das Verfahrensergebnis von entscheidender Bedeutung sind. Im Folgenden werden diesbezüglich zwei Schwerpunkte erörtert: Zunächst wird der Vorgang, der im Strafprozess zur Sachverhaltsfeststellung führt, analysiert. Dabei sind insbesondere die Grenzen der „freien“ Beweiswürdigung aufzuzeigen. Anschließend wird zur Kontrolle der strafprozessualen Sachverhaltsfeststellung im Instanzenzug Stellung bezogen. In diesem zweiten Teil soll vor allem ein Aspekt dargelegt werden, der bisher in Österreich nur wenig Beachtung gefunden hat, nämlich dass ein bestimmtes Ausmaß der Kontrolle der Sachverhaltsfeststellungen im Strafverfahren verfassungsrechtlich vorgegeben ist, insbesondere durch Art 2 7. ZP-EMRK. An diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben sind insbesondere die Rechtsmittelvorschriften, die nur eine eingeschränkte Kontrolle der Sachverhaltsfeststellungen im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren