( AVRAG § 3 ) Wird einem Unternehmer von einem Arbeitgeber die Kundenakquisition für den Anzeigenverkauf samt einem wesentlichen Teil der für diese Tätigkeit erprobten Außendienstmitarbeiter übertragen, ist von einem Betriebsübergang auszugehen, der den Betriebsübernehmer verpflichtet, alle Arbeitnehmer des Arbeitgebers vom Übergang ihrer Dienstverhältnisse zu verständigen.
ASG Wien 13 Cga 257/94x v. 11.07.1997, Berufung erhoben