(AVRAG § 3) Wird ein Gasthaus neu verpachtet und werden - mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke - sämtliche Betriebsmittel übernommen, die bisherige Geschäftstätigkeit und die Bezeichnung unverändert fortgeführt und 2 von 3 Arbeitnehmern übernommen, ist vom Vorliegen eines Betriebsübergangs auszugehen.
OGH 1. 9. 1999, 9 ObA 192/99x