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Betriebsstättenzurechnung von Fahrverkäuferlöhnen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4719/19/96 Heft 4719 v. 9.2.1996

(GewStG § 25 Abs. 1, KommStG § 5 Abs. 1) Löhne von Fahrverkäufern, die die Ware an einer Umladestation abholen und zu den Kunden im räumlichen Einzugsgebiet der Station bringen, sind der Lohnsumme dieser Betriebsstätte zuzurechnen.

VwGH 92/17/0292 v. 10.11.1995

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