ABGB: §§ 914 f, § 933a
AHVB: Art 7.1
In der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Ausführung der bedungenen Leistung grds nicht versichert, soll doch das Unternehmerrisiko nicht auf den Versicherer übertragen werden. Demgemäß umfasst nach dem vorliegenden Art 7 AHVB das Leistungsversprechen des Versicherers weder Ansprüche aus Gewährleistung für Mängel (Art 7.1.1 AHVB "Gewährleistungsklausel") noch die Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung (Art 7.1.3 AHVB "Erfüllungsklausel").

