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Betriebshaftpflichtversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2017/39ZFR 2017, 76 Heft 2 v. 24.2.2017

Leitsatz (der Redaktion)

In der Betriebshaftpflichtversicherung ist grundsätzlich nicht die Ausführung der bedungenen Leistung versichert. Die Versicherung erstreckt sich daher auch nicht auf Erfüllungssurrogate (RIS-Justiz RS0081685). Deckung besteht nur für jene Schäden, die jenseits des Interesses liegen, das an der ordnungsgemäßen Herstellung und Lieferung der Sache besteht (RIS-Justiz RS0081685 [T5]).

OGH 31. 8. 2016, 7 Ob 141/16k

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