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Betriebsbedingte Kündigung einer Lohnverrechnerin bei Personalabbau

ArbeitsrechtARD 5523/10/2004 Heft 5523 v. 24.8.2004

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Beeinträchtigt die Kündigung wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers, ist aber auch einer der Ausnahmetatbestände des § 105 Abs 3 Z 2 lit a und lit b ArbVG gegeben (in der Person des Gekündigten gelegene Gründe bzw betriebliche Erfordernisse), hat eine Abwägung der wechselseitigen Interessen stattzufinden.

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