Wer nicht mehr als 3 Millionen S Einnahmen im Jahr hat, kann eine Betriebsausgabenpauschale von 12 % bzw 6 % in Anspruch nehmen. Subhonorare können daneben geltend gemacht werden. Damit kann sich der Vorteil aus dem Pauschale erheblich vergrößern. Der Gesetzgeber ist bisher untätig geblieben.
a) Die Rechtslage