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Betreuungsprovision von Außendienst-Versicherungsangestellten bei Rückversetzung in den Innendienst

ArbeitsrechtARD 4998/10/99 Heft 4998 v. 26.1.1999

( KV-Angestellte von Versicherungsunternehmen im Außendienst § 6 ) Einem Versicherungsangestellten, der vom Außendienst in den Innendienst rückversetzt wird, gebühren auch im Innendienst die Betreuungsprovisionen (Folgeprovisionen) für im Außendienst akquirierte Kunden.

OGH 8 Ob A 141/98p v. 17.09.1998

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