BMF 14.03.2000
Die Progressionsermäßigung kommt auf Veräußerungs- und Überganngsgewinne gemäß § 37 Abs 5 EStG u.a. dann zur Anwendung, wenn der Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, oder weil er gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist.