( § 28 AuslBG, § 5, § 9 VStG ) Ein neben einem allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer bestellter, bloß kollektiv zeichnungsberechtigter Geschäftsführer kann bei einer ohne sein Wissen und seinen Willen erfolgten verbotenen Ausländerbeschäftigung durch den allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer nicht bestraft werden.
VwGH 10.03.1999, 97/09/0144