LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Es werden im Rahmen von Sozialplänen iSd § 109 Abs 3 ArbVG Zahlungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf einen längeren Zeitraum als 12 Monate nach Beendigung dieses Dienstverhältnisses geleistet, die im Rahmen der Bestimmungen des § 67 Abs 6 EStG 1988 zu versteuern sind.