BMF 07 0600/1-IV/7/97 v. 04.04.1997
Aus gegebenem Anlass wird im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise zur steuerlichen Behandlung von Stipendien, die im Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden, die Rechtsansicht des BMF mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.