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Beschlussmängel im Gesellschaftsrecht

Aufsätzeem.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteinerwbl 2022, 1 Heft 1 v. 26.1.2022

Mit dem folgenden Beitrag wird gezeigt, dass die Unterscheidung zwischen nichtigen und anfechtbaren Beschlüssen nicht nur das Beschlussrecht von Aktionären und GmbH-Gesellschaftern prägt. Sie sollte rechtsfortbildend auch für Beschlüsse anderer Organe, also Personengesellschafter des UGB, Aufsichtsräte und Geschäftsleiter akzeptiert werden.

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