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Bescheidberichtigung bei unrichtig ausgefüllter Einkommensteuererklärung

ARD 5331/26/2002 Heft 5331 v. 9.8.2002

( § 293b BAO ) Hat ein Abgabepflichtiger seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Abgabenerklärung nicht in einer dem Vordruck entsprechenden Weise ausgewiesen, liegt eine „Unrichtigkeit“ iSd § 293b BAO vor, die die Abgabenbehörde zur amtswegigen Berichtigung des darauf beruhenden Einkommensteuerbescheides berechtigt.

VwGH 30.10.2001, 98/14/0085

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