vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschäftigungsbewilligung für Tänzerinnen

ArbeitsrechtARD 5022/15/99 Heft 5022 v. 23.4.1999

( AuslBG § 4a ) Einer ausländischen Tänzerin, die in einer Bar mit Striptease-Programm auftreten soll, ist eine Beschäftigungsbewilligung infolge beabsichtigter künstlerischer Tätigkeit nur dann zu erteilen, wenn der künstlerische Gehalt ihrer tänzerischen Darbietungen glaubhaft gemacht wird.

VwGH 98/09/0127 bis 0130 v. 21.10.1998, VwGH 98/09/0124 u.a. v. 18. 11. 1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte