vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschäftigungsbewilligung für Künstler

ArbeitsrechtARD 4998/9/99 Heft 4998 v. 26.1.1999

( AuslBG § 4a ) Für ausländische Künstler ist kein Ausbildungsnachweis zu erbringen, sondern es ist nur die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit des beantragten Ausländers glaubhaft zu machen. Auf Grund von jahrelang für einen beantragten Ausländer erteilten Beschäftigungsbewilligungen als Musiker in verschiedenen Lokalen (teils als Ensemblemitglied, teils als Solist) wird glaubwürdig bescheinigt, dass dieser tatsächlich Musiker ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte