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Beschäftigung von Mitarbeitern mit Gewerbeberechtigung durch Ziviltechniker

BetriebswichtigesARD 5102/17/2000 Heft 5102 v. 29.2.2000

( § 32 Abs 1 ZTKG, Pkt 4.2 der Standesregeln der Ziviltechniker ) Die Bestimmung in den Standesregeln der Ziviltechniker, wonach die Beschäftigung von Personen, die eine facheinschlägige Gewerbeberechtigung während der Beschäftigung ausüben, unzulässig ist, ist gesetzwidrig.

VfGH 14.12.1999, V 67/99

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