§ 2 Abs 2 lit b, § 28 AuslBG - Eine Vereinbarung, wonach die in einem Barbetrieb als Animiermädchen beschäftigten Ausländerinnen anstelle des gebührenden angemessenen Entgelts auf die Möglichkeit der ihnen durch den Barbetrieb eröffneten Erwerbschance als Prostituierte verwiesen werden, ist sittenwidrig und daher nichtig.
VwGH 29.05.2006, 2004/09/0043