( ASVG § 255 Abs 2 ) Der Beruf eines Berufskraftfahrers kann von einer Person, die nur über eine Lenkerberechtigung der Gruppe B verfügt, nicht iSd § 255 Abs 2 ASVG angelernt werden; daher genießt dieser auch keinen Berufsschutz.
OGH 10 Ob S 80/99k v. 04.05.1999