vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufsschutz als Stuckateur

SozialversicherungARD 4958/25/98 Heft 4958 v. 21.8.1998

( ASVG § 255 Abs 2 ) Ein angelernter Verputzer kann schon dann keinen Berufsschutz als Stuckateur und Trockenausbauer in Anspruch nehmen, wenn er während seiner gesamten Berufslaufbahn in einem Stuckateurbetrieb niemals Stuckarbeiten, sondern lediglich Verputzarbeiten durchgeführt hat.

OGH 10 Ob S 91/98z v. 10.03.1998

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte