vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Berufsbildfremde Zahlungen - keine Betriebsausgaben

Lohnsteuer und AbgabenARD 4916/14/98 Heft 4916 v. 10.3.1998

( EStG § 4 Abs 4 ) Berufsbildfremde Zahlungen (Garantieerklärungen) eines Rechtsanwalts können auch dann nicht als Betriebsausgaben seiner Kanzlei abgesetzt werden, wenn sie dem „guten Ruf“ der Kanzlei dienen.

VwGH 95/13/0260 v. 28.01.1998

Gibt ein Rechtsanwalt als Minderheitsgesellschafter einer zum Zweck der Überbrückung von „Cash-Flow-Problemen“ eines Vereins gegründeten GmbH eine Garantieerklärung (persönliche Haftung für einen Kredit) ab, schafft dieses über das Berufsbild eines Rechtsanwalts hinausgehende finanzielle Engagement die Grundlage für seine schließlich in der Funktion „als Gesellschafter und Garant“ zu leistenden Zahlungen. Ob letztlich (auch) Manipulationen oder betrügerische Handlungsweisen bei der Vorlage der Garantieerklärung gegenüber der Bank gesetzt wurden, ändert nichts daran, dass die geleisteten Zahlungen nicht der (Betriebsausgaben vermittelnden) beruflichen Sphäre des Rechtsanwalts zugeordnet werden können. Unwesentlich ist, ob die Zahlungen auch der Wahrung des „guten Rufs“ des Rechtsanwalts gedient haben. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte