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Berufsausbildung - Berufsfortbildung

Lohnsteuer und AbgabenARD 4747/36/96 Heft 4747 v. 29.5.1996

BMF Lohnsteuerprotokoll 1996

Ein Steuerpflichtiger übt den von ihm erlernten Beruf nicht aus, sondern ist bereits mehrere Jahre als Omnibuschauffeur tätig. Er besucht nun einen Meisterprüfungskurs für Maschinenschlosser und macht die entsprechenden Fahrtkosten als Werbungskosten geltend.

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