In der Information über die Regierungsvorlage zur Änderung des FLAG durch ein Budgetbegleitgesetz 1998 (ARD 4923/3/98) wurde irrtümlich als Änderung gegenüber dem Entwurf (ARD 4915/1/98) der Entfall der Regelung über die Aufwandtragung für den Mehrkindzuschlag durch die Selbstträger angegeben. Tatsächlich ist aber die Regelung hinsichtlich des Aufwandersatzes an Mehrkindzuschlägen (§ 9d FLAG des Entwurfes) entfallen. In der Regierungsvorlage hat nun der bisherige § 9e FLAG des Entwurfes (Aufwandtragung für den Mehrkindzuschlag durch die Selbstträger) die Paragraphenzeichnung § 9d erhalten.