§ 131 Abs 4, § 175 Abs 5 Z 1, § 191 Abs 1 ASVG - Die Ausschlussbestimmung des § 131 Abs 4 ASVG, wonach Bergungskosten für Sport- und Touristik-Unfälle von der Krankenversicherung nicht ersetzt werden, gilt nicht für Arbeitsunfälle und wie hier Schülerunfälle auf Schulschikursen.
OGH 10.12.2002, 10 ObS 247/02z